Das App-Zentrum von Facebook gibt Daten an die App-Anbieter ohne Zustimmung des Nutzers weiter. Das wirft der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dem seozialen Netzwerk vor. Die Verbraucherschützer haben Facebook abgemahnt.

vzbv: Facebook gibt Daten ohne Zustimmung der Nutzer weiter 

Ohne Ankündigung habe Facebook im Sommer ein App-Zentrum eingeführt, das die Apps von Fremdanbietern nach Kategorien sortiert anzeigt. Das soziale Netzwerk gebe persönliche Daten der Nutzer an die App-Anbieter weiter, ohne dass die Nutzer ihre Einwilligung dazu gegeben hätten. Das beklagt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer aktuellen Pressemeldung. Der Verband hat das soziale Netzwerk jetzt abgemahnt.

Frist bis 4. September 

Facebook hat nun bis zum 4. September 2012 hat Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Abmahnung erfolgte nach Angaben des vzbv im Rahmen des Projekts Verbraucherrechte in der digitalen Welt, das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) finanziell gefördert wird.

Unvollständiger Datenschutzhinweis kaum zu sehen

Gegenstand ist das App-Zentrum, das Facebook im Juli eingeführt hat. Facebookmitglieder können hier kleine Programme oder Spiele nutzen. Vor der Installation erhielten Nutzer weder einen Hinweis, welche Daten zu welchem Zweck weitergegeben werden, noch müssten sie der Datenübertragung ausdrücklich zustimmen. Stattdessen werde durch den Klick auf den Button „Spiel spielen“ oder „An Handy schicken“ die Einwilligung des Nutzers einfach unterstellt, kritisiert der vzbv.

Lediglich unterhalb des Buttons befinde sich in kleiner hellgrauer Schrift eine augenscheinlich nicht abschließende Auflistung der Nutzungszwecke durch den App-Anbieter. So räumten sich die Drittanbieter zum Beispiel das Recht ein, auf den Chat, die Informationen der Freunde und die persönliche Kontaktdaten zuzugreifen sowie auf die Pinnwand des Nutzers schreiben zu können. Eine solche umfassende Datenweitergabe an Dritte, aber auch deren Verwendung hält der vzbv für unvereinbar mit deutschem Recht.

Nutzer sollten Apps deaktivieren und Privatsphäre ändern

Nutzer, die sich und ihre Kontakte vor der unerwünschten Datenweitergabe schützen wollen, sollte über die Privatssphäre-Einstellungen die Voreinstellungen ändern oder Anwendungen und Apps deaktivieren.

Weitere Informationen: www.surfer-haben-rechte.de
vzbv-Forderungen an soziale Netzwerke: PDF, 111,16 KB
vzbv-Checkliste Soziale Netzwerke: PDF, 225,17 KB