Unter zehn Verfassungsbrüche unbedenklich

Mittwoch 29 August 2007

Beruhigendes in Sachen Online-Durchsuchung: Der Chef des Bundekriminalamtes, Jörg Zielke, beschwichtigt die Gegner des von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geforferten Bundestrojaners: Es werde maximal zehn Online-Durchsuchung von Privatcomputern geben, sagt der Chef der Schäuble-Büttel. Mehr sei technisch gar nicht möglich. Wie das nach der nächsten Cebit aussieht erzählt uns der wackere – nun ja, nennen wir ihn einmal so – Staatsschützer nicht. Vielleicht erfahren wir ja auch bald noch, wieviel vorsorgliche Tötungen von Terrorismusverdächtigen möglich sind – auch das war ja schließlich ein Vorschlag unseres Innenministers. Auch über den Weg, auf dem der Bundestrojaner an den Mann gebracht werden soll, gibt es jetzt Informationen. Das Spionageprogramm soll in infizierten Behörden-Emails verteilt werden. Ich bin sicher, dass solche Nachrichten geeignet sind, das angeschlagene Vertrauen der Deutschen zu Institutionen wie dem Finanzamt zu stärken.

Lassen wir die Ironie: Der renommierte Technik-Journalist Peter Welchering hat sich heute in der Sendung “Forschung aktuell” vom Deutschlandfunk zur Online-Durchsuchung geäußert. Nur leichtsinnige Computernutzer öffneten arglos Behördenmails. Welchering bezweifelt überdies, dass ein Trojaner auf einem optimal geschützten PC überhaupt eine Chance hätte. So würde ein nicht vom Benutzer genehmigtes Auslesen der Festplatte von so genannten “voyeuristischen Sicherheitsprogrammen” bemerkt und unterbunden werden. Zu solchen voyeuristischen Sicherheitsprogrammen zählen die in Suse-Linux bzw. Red Hat-Linux enthaltenen Programme AppArmor bzw. SElinux. Welchering weist darauf hin, welch ausgeklügelte Sicherheitssysteme man auf den Computern von Al-Qaida gefunden hat. Fazit des Technik- und Wissenschaftsjournalisten: Der Schäuble-Trojaner eignet sich zum massenhaften Auslesen von Festplatten bei arglosen Bundesbürger, und nicht zur gezielten Suche nach mutmaßlichen Terroristen.

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