Einkaufswagen auf der Handfläche. Foto: Thorben Wengert/Pixelio.de

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2014 treten neue Regeln für Rücksendung und Widerruf beim Onlineshopping in Kraft. Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie schafft erstmals europaweit einheitliche Regeln für den Onlinehandel. Für Händler bringt das Vorteile, für Verbaucher in Deutschland aber auch Nachteile.

Was tun, wenn das bestellte iPad nicht funktioniert? Wenn das Smartphone doch nicht so gut ist wie gedacht? Einfach zurückschicken! Aber welche Regeln gelten für Widerruf und Rückgabe bei Onlineshops im Ausland? 2014 müssen Verbraucher darüber nicht mehr nachdenken. Erstmals gibt es eine einheitliche Widerrufsfrist für den Online- und Versandhandel in der EU, eine einheitliche Widerrufsbelehrung und eine einheitliche Regelung für die Rücksendung reklamierter Ware. Online- und Versandhändlern in Deutschland lässt der Gesetzgeber noch bis Juni Zeit, die neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie anzuwenden.

Die Chancen liegen auf der Hand: Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie ist ein weiterer Schritt zum einheitlichen europäischen Binnenmarkt, zu mehr Rechtssicherheit für Onlineshopper, die auch über Staatsgrenzen hinweg einkaufen wollen.

Als wichtigste Neuerungen führt die Industrie- und Handelskammer in Offenbach auf ihrer Internetseite an:

  • Einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, wie sie in Deutschland bereits gilt.
  • Einheitliche Widerrufsbelehrung.
  • Belehrt der Händler nicht ordnungsgemäß über die Widerrufsfrist, verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr.
  • Für „Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind“, können Händler das Widerrufsrecht ausschließen.
  • Die Kosten der Rücksendung darf der Händler immer dem Kunden aufbürden – unabhängig vom Wert des Artikels.
  • Einheitliche Regeln für die Rückabwicklung von Online- und Versandgeschäften.

Für den Onlineshop gilt: Der Händler hat europaweit Rechtssicherheit. Er muss den Kaufpreis bei einer Rückabwicklung erst dann zurückzahlen, wenn der Kunde auch die Ware zurückgeschickt hat. Fehlt eine Belehrung über das Widerrufsrecht, dann entstand dem Kunden nach bisherigem deutschem Recht ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Nach  neuem europäischen Recht erlischt die Widerrufsfrist ein Jahr nach dem Ablauf der regulären Frist von 14 Tagen. Auch wenn Händler zunächst aufwendig ihre Onlineshops umstellen müsssen, bringt ihnen das Recht also Vorteile.

Für Verbraucher ergibt sich ein Nachteil durch die Neuregelung der Rücksendekosten. Bisher mussten Kunden die Rücksendekosten grundsätzlich nur bis zu einem Warenwert von 40 Euro selbst tragen. Darüber hinaus musste der Händler den Versand bezahlen. Ab 2014 können Händler ihren Kunden die Rücksendekosten in jedem Fall aufhalsen. Allerdings erwartet das Portal Absatzwirtschaft.de nicht, dass davon alle Onlineshops Gebrauch machen. Der Kunde erwarte Kulanz bei den Versandkosten, argumentiert das Portal. Vor allem große Versandhändler würden daher den Versand selbstverständlich auch weiterhin bezahlen. Ein Wettbewerbsnachteil für kleinere Onlineshops? Wohl kaum. Denn auch bisher bezahlten viele Shops ihren Kunden die Rücksendung der Ware. Der Posten dürfte einkalkuliert sein. Und vermutlich will kein Onlinehändler ab Juni der erste sein, der seine Kunden für die Rücksendung zur Kasse bittet.

Die Gerichte werden vor allem die Einschränkung des Widerrufsrechts aus hygienischen Gründen zu klären haben. Händler können damit die Rücknahme von getragener Kleidung verweigern. Aber auch Gesangs- oder Sprechermikrofone könnten von Widerruf und Rückgabe ausgeschlossen werden.