Ist Sex mit virtuellen Kindern strafbar? Diese Frage muss nach einem Bericht der Netzzeitung jetzt die niederländische Justiz klären. Sie verfolgt einen Kinderpornoring im Online-Spiel Second Life. Spieler hätten sich beschwert, dass in dem Spiel Plätze angeboten würden, an denen man Sex mit Kindern haben könne, heißt es in der Meldung weiter. Aber, was ist, wenn das Spielkind im echten Leben ein alter Sack ist? Ist er dann nicht so etwas wie ein virtueller Zuhälter? Wird die niederländische Polizei jetzt verdeckte Ermittler vor die Bildschirme setzen, die als Siebenjährige mit blonden Zöpfen getarnt, Kinderschändern eine Falle stellen? Soll eine echte Jury über eine virtuelle Existenz, einen so genannten Avatar zu Gericht sitzen? Oder soll der reale Bösewicht nicht doch lieber von einem virtuellen Gericht abgeurteilt werden? Kommt der Verurteilte dann in den echten oder den virtuellen Knast, oder kommen die Büttel nur vorbei und kassieren seinen Laptop für 12 Jahre? Wird die Netzzeitung uns jetzt bald mit weiteren Nachrichten aus Mittelerde versorgen? Steht zu befürchten, dass der Springer-Verlag, der schon jetzt mit eigenen Zeitschriften in Second Life präsent ist, bald Nachrichten aus dem Dies- und Jenseits des Bildschirms durcheinanderschmeißt? Und die wichtigste Frage: Würden wir das merken?
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