Schlagwort: Recht

75 Jahre Grundgesetz: Plädoyers für Updates und ein Upgrade

Unser Grundgesetz ist heute 75 Jahre alt geworden. Am 23. Mai 1949 verkündete der Parlamentarische Rat der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz, das tags darauf in Kraft trat. Schon der Name sollte andeuten, dass es sich beim Grundgesetz um ein Provisorium handeln sollte, das bei Wiederherstellung eines geeinten Deutschlands durch eine echte Verfassung ersetzt werden sollte. Als die Wiedervereinigung 1989/90 erfolgte, entschied man sich gegen einen solchen Schritt. Unter anderen Gregor Gysi (Linkspartei) hat dies immer wieder als historisches Versäumnis beklagt.

Grundgesetz: Upgrade zur Verfassung?

Dennoch betont der Linkspartei-Veteran in diesen Tagen die Stärken des Grundgesetzes. Ein Grund mehr, Artikel 146 GG zu streichen:

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Neues Widerrufsrecht bei Downloads und Apps

Am 13. Juni 2014 tritt EU-weit ein neues Widerrufsrecht in Kraft. Vor allem Online-Händler, die Inhalte (Software, Apps, E-Books etc.) zum Download anbieten, sollten schnell handeln. Das Wichtigste in Kürze:

Rechtzeitig umstellen: Online-Shops müssen ab dem 13. Juni neue Widerrufsbelehrungen für Privatkunden online haben. Mustertexte gibt es bei den Industrie- und Handelskammern oder beim E-Commerce-Branchenverband BEVH. Abmahnsicher müssen die neuen Texte direkt ab 0 Uhr zu sehen sein. Aber auch keine Minute vor Mitternacht. Denn zu dann gilt ja noch das alte Recht. Tipp: Webshop vorübergehend vom Netz nehmen.

Widerrufsrecht erlöschen lassen: Das Widerrufsrecht bei Downloads kann erlöschen. Nämlich dann, wenn der Kunde vor dem Download darauf hingewiesen wird, dass mit dem Beginn des Downloads sein Widerrufsrecht erlischt. Diese Belehrung muss er bestätigen, dann beginnt der Download. Tipp: Händler, die ihren Shop auf der Webshop Plattform bei Strato hosten lassen, bekommen auf Anfrage eine leicht verständliche Anleitung, wie sich diese Abfrage integrieren lässt. Andere Anbieter sollten ähnlich vorgesorgt haben.

Achtung! Selbst, wenn das Widerrufsrecht bei praktisch allen Käufen erlischt, muss der Shop-Betreiber dennoch eine Widerrufsbelehrung veröffentlichen. Ausführlich habe ich das Thema für FindSoftware.de recherchiert: Tipps für Onlineshops: EU-Widerrufsrecht bei Downloads und Apps.

oreillyblog » Bildrecht im Social Web

Im Internet gilt: Wer Bilder verwendet, kommt daran um. Zumindest sollten selbst normale Facebook-User einige Fakten rund um Bildrechte im Internet kennen. Für das Oreillyblog hat Fachautor Thomas Schwenke das Wichtigste in einer kleinen Präsentation zusammengetragen.

oreillyblog » Bildrecht im Social Web.

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