Am 13. Juni 2014 tritt EU-weit ein neues Widerrufsrecht in Kraft. Vor allem Online-Händler, die Inhalte (Software, Apps, E-Books etc.) zum Download anbieten, sollten schnell handeln. Das Wichtigste in Kürze:
Rechtzeitig umstellen: Online-Shops müssen ab dem 13. Juni neue Widerrufsbelehrungen für Privatkunden online haben. Mustertexte gibt es bei den Industrie- und Handelskammern oder beim E-Commerce-Branchenverband BEVH. Abmahnsicher müssen die neuen Texte direkt ab 0 Uhr zu sehen sein. Aber auch keine Minute vor Mitternacht. Denn zu dann gilt ja noch das alte Recht. Tipp: Webshop vorübergehend vom Netz nehmen.
Widerrufsrecht erlöschen lassen: Das Widerrufsrecht bei Downloads kann erlöschen. Nämlich dann, wenn der Kunde vor dem Download darauf hingewiesen wird, dass mit dem Beginn des Downloads sein Widerrufsrecht erlischt. Diese Belehrung muss er bestätigen, dann beginnt der Download. Tipp: Händler, die ihren Shop auf der Webshop Plattform bei Strato hosten lassen, bekommen auf Anfrage eine leicht verständliche Anleitung, wie sich diese Abfrage integrieren lässt. Andere Anbieter sollten ähnlich vorgesorgt haben.
Achtung! Selbst, wenn das Widerrufsrecht bei praktisch allen Käufen erlischt, muss der Shop-Betreiber dennoch eine Widerrufsbelehrung veröffentlichen. Ausführlich habe ich das Thema für FindSoftware.de recherchiert: Tipps für Onlineshops: EU-Widerrufsrecht bei Downloads und Apps.
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