Heute will das Bundesverfassungsgericht über die Kampfhunderichtlinien in den Ländern urteilen. Sachlage in NRW: 42 Hunderassen sind als gefährlich eingestuft und müssen mit Maulkorb Gassi gehen. 13 dieser Rassen dürfen nicht mehr gezüchtet werden. darunter so stolze und alte Hunderassen wie der Mastino Napolitano oder die Bordeaux-Dogge. Über beide Hunderassen sind keine gravierenden Unfälle bekannt. Unter den übrigen Rassen befindet sich beispielsweise der slowenische Cuvac, den selbst geübte Augen nur schwer vom ungarischen – und „ungefährlichen“ – Kuvasz unterscheiden können. Jetzt wird es noch willkürlicher: Es gibt 812 Möglichkeiten, die maulkorbpflichtigen Hunderassen zu kreuzen. Sind die so entstandenen Mischlinge ebenfalls Maulkorbpflichtig? Und gibt es überhaupt einen Rassestandard für den kaukasischen Owtscharka? All dies lässt nur einen Schluss zu: Das Übel hängt am anderen Ende der Leine. Und dort muss Gesetzgebung ansetzen.