Wie muss man sich die Szenerie vorstellen, im Gerichtssaal?


Bundesgerichtshof:
Angeklagter! Bekennen Sie sich schuldig, am Mord in 3000 Fällen mitgewirkt zu haben?


Mounir al Motassadeq:
Moment! Woher sollten wir denn wissen, wie viele Leute da schon waren, in den Twin Towers? Es war doch nicht mal Neun! In der arabischen Welt hat man da noch nicht einmal die Zahnbürste im Mund.


BGH:
Mit wie vielen Todesopfern hatten Sie denn gerechnet?


Motassadeq (überlegt):
Naja, wenn Sie mich so fragen: 200?

BGH: Wie bitte!? 300!

Motassadeq: 240!

BGH: 250!

Motassadeq: 246!

BGH (etwas genervt): Also gut: Beihilfe zum Mord in 246 Fällen. Zum Ersten, zum Zweiten und … zum Dritten!

Ganz nebenbei hat der Bundesgerichtshof ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben, als er den Marokkaner Mounir al Motassadeq wegen Beihilfe im Fall der Anschläge vom 11. September 2001 in New York verurteilte. Noch nie ist jemand in Deutschland wegen Beihilfe zu einem Verbrechen verurteilt worden, für das noch kein Täter verurteilt worden ist. Gemäß dem Motto: Wir wissen zwar noch nicht, wer’s war, aber wer ihm geholfen hat, das wissen wir genau! Seit die einzige Supermacht paranoid geworden ist, ist ein bisschen Guantánamo überall.