Unser Bundesinnenminister wäre nicht der Fighter, der er ist, wenn er sich durch den Spruch eines Bundesgerichts entmutigen ließe. Wenn sein Trojaner nicht dem geltenden Recht entspricht, dann muss eben die Rechtslage angepasst werden. Dabei assistieren dem Minister die Gewerkschaft der Polizei und das Bundeskriminalamt. Natürlich mit dem Hinweis auf Terrorismus und Kinderpornografie. Die Nennung dieser Beispiele soll der Gesetzesinitiative Zustimmung im Volk sichern. Logisch. Wer würde Schäubles Hacker schon bei Ladendiebstahl begrüßen? Oder Steuerhinterziehung? Ein erschreckendes Panoptikum der „Stasi-Methoden“ entwickelt der Spiegel unter Berufung auf den Chaos Computer Club. Der CCC warnt davor, dass wo immer Beweise gesucht werden, die Ermittlungsbehörden auch welche platzieren können. Und bei der Online-Durchsuchung bräuchten die fraglichen Beamten mit fingierten Beweisen auch nicht mehr so vorsichtig zu sein, wie bei einer Hausdurchsuchung.