Wenn es um die Online-Durchsuchung geht, dann rollen Wolfgang Schäubles Räder auch gegen alle Widerstände. Er will’s – notfalls allein. Da stört es den wackeren Innenminister nicht, dass der Bundesgerichtshof das heimliche Filzen von Computern gerade erst verboten hat. Um die Verfassung zu schützen, geht Wolfgang Schäuble zur Not über Leichen, und sei es die der Verfassung. Nun könnte man ja einwenden: Wenn der Minister schon die Urteile des BGH über den Haufen wirft, befinde er sich eigentlich schon mit einem Rad auf der anderen Seite der Verfassung, der Seite, auf der der Minister seine Islamisten vermutet. Logo, wo sonst sollte er sie jagen? Wenn die Islamisten die Verfassung brechen, dann müssen das in der Logik von Wolfgang Schäuble auch die Sicherheitskräfte tun. Schließlich hatte Schäuble immer schon gesagt: Die Sicherheitskräfte müssen dürfen, was auch die Terroristen tun. Wenn die also beispielsweise an einem Bundesligaspieltag in der Always-Ultra-Arena ein Blutbad anrichten, dann…

Lassen wir das. Schäuble selbst mag es gar nicht, wenn man ihn bezichtigt, erbreche die Verfassung. Zitat: „Ich werde unfreundlich, wenn mir Verfassungsbruch vorgeworfen wird.“ Lieber Herr Minister, wenn Sie’s nicht tun, werfen Wir’s Ihnen nicht vor.