Fast jeder verwendet auf Internetseiten Stockphotos von Bilddatenbanken wie Pixelio. Im Fall dieses Stockphotodienstes hat das Kölner Landgericht Webseitenbetreiber dazu verpflichtet, Fotohinweise als festen Bestandteil ins Bild zu montieren. t3n berichtet, was das für Webseiten, für Facebooknutzer und viele andere bedeutet. Dabei verlinkt das Portal auf zwei interessante Beiträge von Fachanwälten: Die erklären, warum man jetzt schnell alle Bilder vom Facebookprofil oder von der Website löschen muss beziehungsweise, warum man sich nicht aufregen sollte.

Urheberrecht: Was das Urteil des Kölner Landgerichts bedeutet » t3n.

Sollte das Urteil nicht nur für Pixelio gelten, könnten Webseiten betreiber sogar für Fotos abgemahnt werden, die unter Creative Commens stehen. Die Sache sollte man also nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Stockphoto-Abmahnungen vermeiden

Wer Abmahnungen vermeiden will, kann sofort alle Stockphotos löschen – mit verheerenden Folgen für das Erscheinungsbild der Seite. Auf umfangreichen Seiten dürfte auch das nachträgliche Einbauen von Fotohinweisen in verwendete Stockphots keine Alternative darstellen. Mzine.de hat eine Lösung: Einfach den Download der Bilder per Rechtsklick in der .htaccess verbieten. Das soll dem Urteil genüge tun und schnell erledigt sein.