Fast jeder verwendet auf Internetseiten Stockphotos von Bilddatenbanken wie Pixelio. Im Fall dieses Stockphotodienstes hat das Kölner Landgericht Webseitenbetreiber dazu verpflichtet, Fotohinweise als festen Bestandteil ins Bild zu montieren. t3n berichtet, was das für Webseiten, für Facebooknutzer und viele andere bedeutet. Dabei verlinkt das Portal auf zwei interessante Beiträge von Fachanwälten: Die erklären, warum man jetzt schnell alle Bilder vom Facebookprofil oder von der Website löschen muss beziehungsweise, warum man sich nicht aufregen sollte.

Urheberrecht: Was das Urteil des Kölner Landgerichts bedeutet » t3n.

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