Steuern sparen mit Computer, Internet und Telefon

Arbeitnehmer können Steuern sparen, wenn sie privat angeschaffte Computer, Handys, Software und andere IT-Geräte auch beruflich nutzen. Das gleiche gilt für Telefon- und Internetgebühren. Darauf weist der Hightech-Verband BITKOM hin. Hierfür müssen die Ausgaben in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Am 31. Mai 2011 läuft die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 ab. Die folgenden Regeln gelten laut BITKOM. 

Computer, Handy, Software usw.: Wer seinen privat angeschafften Computer „in erheblichem Umfang“ für die Arbeit nutzt, kann die Kosten von der Steuer absetzen. Für die Finanzämter ist dabei der Anteil der beruflichen Nutzung maßgeblich. Für den Nachweis ist es sinnvoll, eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers einzureichen oder drei Monate lang die Nutzung des Computers aufzuzeichnen. Ist ein Nachweis nicht möglich, gehen die Finanzämter von einer Aufteilung von 50 zu 50 (beruflich/privat) aus. Sind die Anschaffungskosten höher als 410 Euro, werden sie nicht auf einen Schlag geltend gemacht, sondern werden über drei Jahre verteilt. Dies gilt für den PC sowie für Zubehör wie Drucker, Monitor oder Modem sowie Software inklusive der Mehrwertsteuer. Für Handys beträgt der Zeitraum der Abschreibung fünf Jahre und für Faxgeräte sechs Jahre. Jedes Jahr sind zudem die Kosten für Verbrauchsmaterialien abzugsfähig, zum Beispiel Toner und Papier.

Internet- und Telefongebühren: Analog zum Gerätekauf können Steuerzahler die Kosten für berufliche Telefongespräche und den Internetzugang absetzen. Ohne Nachweis erkennt das Finanzamt 20 Prozent der Telekommunikationsaufwendungen, höchstens jedoch 20 Euro pro Monat, pauschal als Werbungskosten an. Wer höhere Aufwendungen absetzen will, sollte mindestens drei Monate lang den Gebrauch protokollieren. Dabei ist bei Telefongebühren ein Einzelverbindungsnachweis über ein- und ausgehende Gespräche hilfreich. Beim Internetzugang ist in der Regel kein Einzelnachweis möglich, da Pauschaltarife üblich sind. Die Rechtsprechung nimmt für alle Kosten im Zusammenhang mit einem Internetanschluss eine Aufteilung von 50 zu 50 (privat/beruflich) an.

Weiterbildungen: Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Computerkurse und Software-Schulungen werden in voller Höhe als Werbungskosten anerkannt. Voraussetzung ist, dass ein Computerkurs mit der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht und die erworbenen Kenntnisse im Beruf eingesetzt werden. Das muss der Kursteilnehmer nachweisen. In jedem Fall sollte er eine Teilnahmebescheinigung bei den Finanzämtern einreichen. Besser ist eine Erklärung des Arbeitgebers, die den beruflichen Anlass der Schulung deutlich macht. Neben den Kursgebühren können die Fahrtkosten (0,30 Euro pro Kilometer bei Fahrten mit dem eigenen Auto oder Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel), Übernachtungskosten und Mehraufwendungen für Verpflegung geltend gemacht werden. Auch Reisekosten zu einer Computermesse können bei der Besteuerung geltend gemacht werden, soweit sie beruflich veranlasst sind.

Quelle: BITKOM, Foto: Lenovo

Kategorien: Tux Area

2 Kommentare

  1. Hyronimus Speck

    8. Mai 2011 — 10:45

    Was soll das denn? Übst Du, unpersönliche, austauschbare Artikel für die Massen zu schreiben?

    Ich hatte gerade eine weitaus detaillietere Fassung meiner Kritik abzuschicken versucht. Leider hatte ich einen Tippfehler in der email-Adresse, Daraufhin kam eine sehr spartanische Webseite (mach mal den Versuch und schau dir das in echt an!) und nach dem Klick auf den Back-Button war meine ganze Tipparbeit verloren.

    Ausserdem ist das hier ganz shön viel Englisch für ein deutsches Blog:

    „Posted under“
    „Leave a comment“
    „Name (required)“
    „Email (will not be published) (required)“
    „Submit Comment“
    „Powered by“
    „based on“
    „customized by“

    Naja, soviel erstmal dazu. Ich bin sicher, dass Du das wesentlich besser kannst. Vor allem den Schreibstil!

  2. Wolff von Rechenberg

    8. Mai 2011 — 11:17

    Vielen Dank für das Lob. Der Artikel ist deswegen so austauschbar, weil es sich um eine Bitkom-Pressemitteilung handelt. Ich übernehme solche Sachen manchmal, wenn sie interessant oder nutzwertig sind. Und Steuerthemen recherchiert man nicht nebenbei. Ich muss ja auch noch einer Erwerbsarbeit nachgehen.
    Ebenfalls aus Zeitgründen bin ich mit der Anpassung meines neuen Themas auch noch nicht durch. Da finden sich noch ein paar englische Ausdrücke. Das ändert ich in nächster Zeit – hoffe ich. Hab ein bisschen Geduld. Das nächste Mal gibt es auch wieder ein eigenes Werk. Versprochen.

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