Handyrechnung per E-Mail oder im Nutzerbereich kostenlos, Rechnung per Post gegen eine Gebühr. Das Landgericht Frankfurt am Main hat dem Mobilfunkanbieter Drillisch .diese Praxis jetzt verboten (Az.: 1 U 26/13). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Das Gericht verbot Drillisch zudem ein Kartenpfand auf SIM-Karten.

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