Euro-Taste

Foto: Rainer Sturm/Pixelio.de

Bei der Planung der Weihnachtsfeier 2013 können Arbeitgeber von aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) profitieren. Um den Steuervorteil zu sichern, dürfen sie in diesem Jahr auch Familienangehörige ihrer Mitarbeiter mitzählen. Außerdem müssen Raummiete und andere Nebenkosten nicht mehr mitgerechnet werden. Weiterlesen