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Kluge Vögel sorgen vor

Gestern haben wir gelernt, dass Schimpansen Speere anfertigen können und damit auf die Jagd gehen. Aber jetzt hackt’s: Rabenvögel legen sich Futter zum Frühstück zurück. Die Vögel deponierten Futter in einem Raum, in dem es sonst keins gegeben hätte. Und noch mehr: Befinden sich in zwei Räumen unterschiedliche Nahrungsmittel, dann verteilen die Krähen Futter von einem Raum in den anderen. Bisher hatte man eine solches palnendes Verhalten nur dem menschen zugeschrieben.

Mal ehrlich: Wen hat das mit den Schimpansen ernsthaft gewundert? Ist der Schimpanse nicht unser nächster Anverwandter? Wundern könnte uns eigentlich nur, wenn die Schimpansen ihre Opfer mit nicht nur mit dem Spieß erlegten, sondern sie auch gleich dran brieten. Aber Krähen? Demnächst begegnen sie uns unrasiert in Jogginghose sonntagmorgens beim Bäcker an der Brötchentheke.

Wenn Schimpansen auf Safari gehen

Früher galten Schimpansen einfach als süß. Dann mussten wir hinnehmen, dass die Forscher Cheetahs Verwandte bei der Jagd auf andere Primaten erwischt haben. Dabei hätten wir längst ahnen müssen, dass der Schimpanse seine kräftigen Eckzähne nicht zum Dosenöffnen besitzt. Jetzt berichtet BBC, dass die Schimpansen sogar mit selbstgebastelten Speeren auf die Jagd gehen, angespitzt mit Hilfe eben jener Eckzähne.

Sex mit virtuellen Kindern

Ist Sex mit virtuellen Kindern strafbar? Diese Frage muss nach einem Bericht der Netzzeitung jetzt die niederländische Justiz klären. Sie verfolgt einen Kinderpornoring im Online-Spiel Second Life. Spieler hätten sich beschwert, dass in dem Spiel Plätze angeboten würden, an denen man Sex mit Kindern haben könne, heißt es in der Meldung weiter. Aber, was ist, wenn das Spielkind im echten Leben ein alter Sack ist? Ist er dann nicht so etwas wie ein virtueller Zuhälter? Wird die niederländische Polizei jetzt verdeckte Ermittler vor die Bildschirme setzen, die als Siebenjährige mit blonden Zöpfen getarnt, Kinderschändern eine Falle stellen? Soll eine echte Jury über eine virtuelle Existenz, einen so genannten Avatar zu Gericht sitzen? Oder soll der reale Bösewicht nicht doch lieber von einem virtuellen Gericht abgeurteilt werden? Kommt der Verurteilte dann in den echten oder den virtuellen Knast, oder kommen die Büttel nur vorbei und kassieren seinen Laptop für 12 Jahre? Wird die Netzzeitung uns jetzt bald mit weiteren Nachrichten aus Mittelerde versorgen? Steht zu befürchten, dass der Springer-Verlag, der schon jetzt mit eigenen Zeitschriften in Second Life präsent ist, bald Nachrichten aus dem Dies- und Jenseits des Bildschirms durcheinanderschmeißt? Und die wichtigste Frage: Würden wir das merken?

Folter nach Hörensagen

Vielleicht sollten sie es lassen, die Schlapphüte der Bundes- und Landesämter, die zum Schutz unserer Verfassung gern mal jemand in Guantánamo verschimmeln zu lassen. Vielleicht sollten sie nicht mehr versuchen, irgendetwas ztu rechtfertigen. Jedes Argument, das da von der Zeugenbank an die Öffentlichkeit dringt, macht die Dinge im Fall Kurnaz nur noch schlimmer. Wenn wir das Amtsdeutsch von den Äußerungen heute vor dem Geheimdienstuntersuchungsausschuss abklopfen, dann ergibt sich folgendes Zitat: „Wir haben Murat Kurnaz für gefährlich gehalten, weil das Bremer Landesamt für Verfassungsschutz in der Nachbarschaft aufgeschnappt hat, dass der Kurnaz ein Islamist ist.“ Dass ein mutmaßlicher islamistischer Terrorist, wie jeder mutmaßliche Terrorist, wie überhaupt jeder mutmaßliche Gesetzesbrecher, einen Anspruch auf ein faires Verfahren hat, diese Ansicht scheinen 2002 weder die Büroklammerbonds in den Amtsstuben, noch der damalige Kanzleramtsminister Frank-Walter Steinmeier geteilt zu haben. Schämen Sie sich, wenn Sie diese Geheimdienstmafia damals gewählt haben, ich tu’s auch.

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