Die Gastwirte haben sich ein neues Raucherschutzgebiet erobert: Die Kneipe mit höchstens 75 Quadratmetern Grundfläche, ohne Speisekarte und ausschließlich volljährigen Gästen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. „Auf 75 Quadratmetern qualmt’s wieder“ weiterlesen