Kategorie: Wirtschaft

„Very bad“: Der Exportweltmeister blufft gut

Das deutsche Exportwunder hat eine beängstigende Kehrseite. Eine verborgene Seite – dank Donald Trump. Erst jüngst wetterte der US-Präsident beim G7-Gipfel, Deutschland sei „bad, very bad“! Es exportiere zu viele Autos. Solche Angriffe auf die deutschen Handelsbilanzüberschüsse kontert ein Außenminister Sigmar Gabriel lapidar: „Was können wir dafür, dass unsere Autos so gut sind?“ Deutschlands sagenhafte Exportüberschüsse verkauft die Bundesregierung im Wahlkampf gern als Beweis deutscher Stärke. Der Bluff könnte sich rächen. Weiterlesen

G7: Anachronismus, von Kritik verschont

Die G7-Außenminister tagen derzeit in Lübeck. Weitgehend verschont von Kritik. Denn eigentlich müsste sich der Club fragen lassen, wie „groß“ seine Mitglieder noch sind – und was sie allein noch regeln können.

Die groß gewordenen ignoriert

IS-Terror, Ukrainekrise, Welthunger: Die großen Sieben treten zusammen, die Probleme der Welt zu lösen. USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Kanada zählen zu den G7. Groß gewordene Staaten wie Weiterlesen

Neues Widerrufsrecht bei Downloads und Apps

Am 13. Juni 2014 tritt EU-weit ein neues Widerrufsrecht in Kraft. Vor allem Online-Händler, die Inhalte (Software, Apps, E-Books etc.) zum Download anbieten, sollten schnell handeln. Das Wichtigste in Kürze:

Rechtzeitig umstellen: Online-Shops müssen ab dem 13. Juni neue Widerrufsbelehrungen für Privatkunden online haben. Mustertexte gibt es bei den Industrie- und Handelskammern oder beim E-Commerce-Branchenverband BEVH. Abmahnsicher müssen die neuen Texte direkt ab 0 Uhr zu sehen sein. Aber auch keine Minute vor Mitternacht. Denn zu dann gilt ja noch das alte Recht. Tipp: Webshop vorübergehend vom Netz nehmen.

Widerrufsrecht erlöschen lassen: Das Widerrufsrecht bei Downloads kann erlöschen. Nämlich dann, wenn der Kunde vor dem Download darauf hingewiesen wird, dass mit dem Beginn des Downloads sein Widerrufsrecht erlischt. Diese Belehrung muss er bestätigen, dann beginnt der Download. Tipp: Händler, die ihren Shop auf der Webshop Plattform bei Strato hosten lassen, bekommen auf Anfrage eine leicht verständliche Anleitung, wie sich diese Abfrage integrieren lässt. Andere Anbieter sollten ähnlich vorgesorgt haben.

Achtung! Selbst, wenn das Widerrufsrecht bei praktisch allen Käufen erlischt, muss der Shop-Betreiber dennoch eine Widerrufsbelehrung veröffentlichen. Ausführlich habe ich das Thema für FindSoftware.de recherchiert: Tipps für Onlineshops: EU-Widerrufsrecht bei Downloads und Apps.

Copyright © 2025 Wolff von Rechenberg

Theme von Anders Norén↑ ↑