Was ist eigentlich Künstliche Intelligenz (KI)? Darauf haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstmals eine gemeinsame Definition gefunden. Das KI-Gesetz (AI Act) der EU verstrickt sich dabei nicht in technischen Einzelheiten. Europa definiert KI nach deren Fähigkeiten. In diesem und dem folgenden Blogbeitrag wollen wir das EU-KI-Gesetz kennenlernen:
Mit dem KI-Gesetz (AI-Act) hat sich Europa das erste gesetzliche Regelwerk für die Entwicklung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) gegeben. Das bringt für Unternehmen in Europa neue Anforderungen in Sachen Compliance mit sich.
Europas Definition für Künstliche Intelligenz (KI)
Das Europäische Parlament hat die folgende Definition von KI formuliert. An dieser Definition werden sich EU-Kommission und –Parlament auch bei künftigen staatlichen Regelungen rund um KI orientieren.
“Künstliche Intelligenz ist die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren.
KI ermöglicht es technischen Systemen, ihre Umwelt wahrzunehmen, mit dem Wahrgenommenen umzugehen und Probleme zu lösen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Der Computer empfängt Daten (die bereits über eigene Sensoren, zum Beispiel eine Kamera, vorbereitet oder gesammelt wurden), verarbeitet sie und reagiert.
KI-Systeme sind in der Lage, ihr Handeln anzupassen, indem sie die Folgen früherer Aktionen analysieren und autonom arbeiten.” (Quelle: Pressemitteilung des EU-Parlaments zur Verabschiedung des KI-Gesetzes)
Dabei spielt es keine Rolle, ob uns die KI als Software (Bild- oder Spracherkennung), als Roboter, selbstfahrendes Auto, Drohne oder als IoT-Anwendung (Internet of Things) begegnet.
KI im Alltag
Die wenigsten von uns sind sich bewusst, wie oft sie im Alltag einer Künstlichen Intelligenz begegnen:
- KI schlägt uns beim Onlinehändler unseres Vertrauens weitere Produkte vor, die uns interessieren könnten.
- KI organisiert das Lager des Händlers, bestellt Artikel rechtzeitig nach und sorgt für den reibungslosen Versand.
- KI in den Assistenzsystemen in unseren Autos hilft uns, sicher von A nach B zu gelangen.
- KI-Übersetzungstools helfen uns, im Urlaub die Speisekarte im Restaurant zu verstehen.
- In der Medizin erkennt KI eine Lungenentzündung oder eine Krebsgeschwulst schon bevor der Arzt dazu in der Lage wäre.
- KI erkennt Waldbrände vor dem Menschen, weil sie in der Lage ist, auf den Bildern von Überwachungskameras feinere Grautöne wahrzunehmen als das menschliche Auge.
- Im Unternehmen optimiert KI dank IoT (Internet of Things) ganze Produktions- und Logistikprozesse.
Herausforderungen von KI
KI kann riesige Datenmengen analysieren und darin Muster erkennen – schneller als der Mensch. Geht es dabei um menschliches Verhalten, dann kann KI aus diesen Mustern im Handumdrehen Profile ableiten und sie könnte davon ausgehend Entscheidungen über Menschen treffen. Dabei wird sich die KI nicht immer an unseren Begriffen von Gerechtigkeit orientieren. Einige Beispiele:
- KI unterstützt Auskunfteien schon heute bei der Erstellung von Bonitätseinstufungen. Es ist nur ein kleiner Schritt zu einem komplett KI-gesteuerten Bewertungsprozess.
- In der Arbeitsvermittlung könnten mit Hilfe von KI Eignungsprofile entstehen, die dazu führen, dass einige Arbeitssuchende bestimmte Stellen nicht mehr angezeigt bekommen.
- Im Personalwesen könnten mit KI erstellte Mitarbeiterprofile zu unterschiedlichen Löhnen für gleiche Arbeit führen.
Diesen Entwicklungen wollte der europäische Gesetzgeber mit dem weltweit ersten KI-Gesetz einen Riegel vorschieben. KI darf nicht über Menschen entscheiden. Die Entscheidungen über die Kreditwürdigkeit eines Menschen oder über seine Eignung für eine bestimmte Arbeitsstelle muss auch weiterhin der Mensch treffen.
Wie sieht es eigentlich mit dem Datenschutz aus? Lässt sich KI datenschutzkonform einsetzen? Das wollen wir im nächsten Teil betrachten.
Foto: Luxs/Pixelio.de
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