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Dem Computer unter die Haube geschaut

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Selbst eingefleischte Windows-Fans müssen beim Handhaben einer aktuellen Linuxdistribution zugeben: Das freie Betriebssystem ist einen weiten Weg gegangen seit es vor 15 Jahren als spleeniges Hobby für Frickler und Pfriemler gestartet ist. Kein Linux-Benutzer muss heute Programmpakete kompilieren. Im Gegenteil: Die Installation über Paketquellen aus dem Internet über Synaptic, Yumex oder ähnliche grafische Programme ist erheblich komfortabler als unter Windows. USB-Geräte mounten sich von selbst, und wer einmal einen HP-Drucker auf einem Linux-System angemeldet hat, der empfindet den Kampf mit lausigen Treibern unter Windows als Krampf. Zugegeben: Die Kommandozeile bleibt ein unerlässliches Werkzeug und für den erfahrenen Linux-Fan auch das Mittel der Wahl. So erhielt der Benutzer bisher lediglich über die Kommandozeile Auskunft über geladene Kernel-Module oder über die Komponenten des PC, um nur zwei Beispiele zu nennen. Hier setzt Hardinfo an.
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Unter zehn Verfassungsbrüche unbedenklich

Beruhigendes in Sachen Online-Durchsuchung: Der Chef des Bundekriminalamtes, Jörg Zielke, beschwichtigt die Gegner des von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geforferten Bundestrojaners: Es werde maximal zehn Online-Durchsuchung von Privatcomputern geben, sagt der Chef der Schäuble-Büttel. Mehr sei technisch gar nicht möglich. Wie das nach der nächsten Cebit aussieht erzählt uns der wackere – nun ja, nennen wir ihn einmal so – Staatsschützer nicht. Vielleicht erfahren wir ja auch bald noch, wieviel vorsorgliche Tötungen von Terrorismusverdächtigen möglich sind – auch das war ja schließlich ein Vorschlag unseres Innenministers. Auch über den Weg, auf dem der Bundestrojaner an den Mann gebracht werden soll, gibt es jetzt Informationen. Das Spionageprogramm soll in infizierten Behörden-Emails verteilt werden. Ich bin sicher, dass solche Nachrichten geeignet sind, das angeschlagene Vertrauen der Deutschen zu Institutionen wie dem Finanzamt zu stärken.

Lassen wir die Ironie: Weiterlesen

Höchststrafe Windows

Dass er ungesetzlich gehandelt hat als er Star Wars Episode III im Internet zum Download angeboten hat, das muss Scott McCausland in den USA klar gewesen sein. „Schuldig“, bekannte er sich denn auch vor Gericht. Das Urteil: Fünf Monate Knast Danach fünf Monate Hausarrest. Doch das Schlimmste kommt noch: Während seiner Bewährungsfrist muss er nun auf seinem Rechner statt Linux Windows betreiben. Das gehe nicht anders, hatte ihm der Bewährungshelfer erklärt. Denn auf den Rechnern von Computerbösewichten muss ein Programm installiert werden, das aufpasst, dass der Übeltäter auf dem Weg der Besserung bleibt. Und dieses Programm läuft – man ahnt es – leider nur unter Windows. Nicht die Online-Überwachung stört den Ex-Knacki, sondern die Tatsache, dass er sich nun von Ubuntu 7.04 auf Vista umstellen muss. Wer nun glaubt, ein arbeitsloser Strafentlassener bekäme sein Home Premium-Paket auf Staatskosten, irrt. McCausland soll sein Windows bezahlen. So ist das: Endlich aus dem Knast, denkst du: Jetzt kann es nur noch besser werden. Aber dies Beispiel zeigt: Schlimmer geht’s immer.

Gefunden bei ZDNet UK

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