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2013: Jahresabschluss nur noch per E-Bilanz

Ihre Bilanz dürfen Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2013 nur noch per E-Bilanz ans Finanzamt übertragen. Die Pflicht betrifft Unternehmen, die entweder bilanzpflichtig sind oder freiwillig einen Jahresabschluss in Form einer Bilanz erstellen. Journalisten und andere Freelancer können also nach interessanteren Themen hier im Blog suchen. Was man über die E-Bilanz wissen sollte habe ich in 10 Fragen und Antworten zur E-Bilanz für das Rechnungswesen-Portal zusammengetragen.

Weihnachtsfeier steuerlich absetzbar – unter bestimmten Bedingungen

 

Unternehmer können die Weihnachtsfeier im Betrieb steuerlich absetzen – unter bestimmten Voraussetzungen. So dürfen die Kosten 110 Euro pro Mitarbeiter nicht übersteigen und alle Mitarbeiter müssen eingeladen sind. Außerdem darf die Weihnachtsfeier höchstens die zweite Betriebsfeier sein. Hält der Unternehmer eine dieser Regeln nicht ein, fordert das Finanzamt Lohnsteuer auf die Kosten. Mehr dazu im Rechnungswesen-Portal.

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