Der Niedergang von Recht und Ordnung betraf zunächst alle Bürger, Christen wie Juden. Gesetze wie das zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums weisen jedoch die Juden aus dem spärlichen Unterstand der verbliebenen Rechte schrittweise aus. Das „Gesetz für das deutsche Blut und die deutsche Ehre“, das Victor Klemperer am 17. September 1935 erwähnt, richtet sich nun als erstes allein gegen die jüdischen Mitbürger: Entziehung der Bürgerrechte, Verbot christlich-deutscher Dienstmädchen unter 45 Jahren. Klemperer schreibt, der Ekel mache ihn krank.

Das zweite Judengesetz, das er erwähnt, sichert allen entlassenen jüdischen Frontkämpfern die vollen Bezüge auf Lebenszeit zu. Da hat Victor Klemperer schon Erfahrung mit Theorie und Praxis nationalsozialistischen Rechts. Am 2. Dezember rätselt er, ob er in den Genuss dieser Regelung kommen wird. Er spielt immer wieder durch, was ihm die Behörden wohl auftischen werden, um ihm sein Gehalt nciht weiter zahlen zu müssen. Resigniert schließt er:

„Man braucht überhaupt nichts zu sagen, denn man ist ja niemandem Rechenschaft schuldig.“

Am 31. Dezember folgt schließlich die Gewissheit: Es handelte sich um einen „Schaufenster-Paragraphen für das Ausland“ (Klemperer, 31. Dezember, Dienstag Nachmittag, Silvester.) Daraus erfahren wir vor allem eines: Der Jude Victor Klemperer war sich seiner vollkommen rechtlosen Lage im nationalsozialistischen Deutschland absolut bewusst. Das Recht reiht sich hier in die Serie der Schikanen und Gefahren nahtlos ein.

Auch erfahren wir aus dieser Notiz, wie wichtig Hitler-Deutschland die Weltöffentlichkeit nahm. Das Nazi-Regime fürchtete nichts so sehr wie politische oder wirtschaftliche Sanktionen, wenn man zum offenen Angriff auf die Juden überging.