Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) weist auf die wichtigsten Neuerungen in den Bereichen IT- und Telekommunikation hin. Ein Überblick:
Pflichten zur Datenspeicherung erweitert: Ab 1. Januar 2009 werden zusätzliche Kommunikationsdaten von Bürgern und Unternehmen zu Sicherheitszwecken für 6 Monate gespeichert. Dazu zählen die E-Mail-Adressen von Absender und Empfänger beim Versand elektronischer Nachrichten sowie die Protokollierung von IP-Adressen bei der Internutzung. Zudem werden Rufnummern sowie Beginn und Ende von Gesprächen per Internettelefonie erfasst.
Seit 2008 werden bereits die Verbindungsdaten von Telefongesprächen im Festnetz und im Mobilfunk aufgezeichnet. Gespeichert wird nicht der Inhalt von E-Mails oder Telefonaten, sondern wann und von wem gemailt oder telefoniert wurde. Die Speicherpflicht betrifft alle Telefongesellschaften und Internetprovider sowie Anbieter von E-Mail-Diensten. Die Daten sollen den Ermittlungsbehörden zur Prävention und Verfolgung von Straftaten dienen. Allerdings ist die so genannte Vorratsdatenspeicherung juristisch hoch umstritten. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird für 2009 erwartet.
Rundfunkgebühren steigen: Ab Januar steigen die Rundfunkgebühren für die Nutzung von Fernsehern, Radios sowie internetfähigen Computern und Handys. Die Gebühr für Fernseher steigt um 95 Cent auf 17,98 Euro. Das entspricht einer Steigerung von rund 6 Prozent. Die Gebühr für Radios sowie internetfähige PCs und Handys steigt um 24 Cent auf 5,76 Euro (plus 4 Prozent).
Der BITKOM lehnt Rundfunkgebühren auf PCs und Handys ab und fordert einen grundlegenden Systemwechsel. Die nutzungsabhängige Rundfunkgebühr sollte durch eine niedrige Pauschalabgabe für alle Haushalte und Firmen ersetzt werden. Damit ließe sich auch der Apparat der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abschaffen.
Alte Telefone entsorgen: Nutzer von bestimmten schnurlosen Telefonen müssen sich bald ein neues Gerät zulegen. Betroffen sind Funktelefone der alten Standards CT1+ und CT2. Deren Frequenzbereiche werden ab Januar anderweitig genutzt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen diese Geräte nicht mehr betrieben werden.
Verbraucher sollten zunächst in die Bedienungsanleitung ihres Telefons schauen, ob sie einen Hinweis auf CT1+, CT2 oder einen der Frequenzbereiche 885-887, 930-932 oder 864-868 Megahertz finden. Wer keine Betriebsanleitung mehr besitzt, sollte sich im Internet oder direkt beim Hersteller informieren. Werden die alten Telefone weiter genutzt, drohen hohen Kosten. Stellt die Bundesnetzagentur wiederholten Missbrauch fest, muss der Besitzer die Kosten für die Ermittlung der Störungsquelle tragen. Hinzu kann ein Bußgeld kommen.
E-Government – Handelsregister online: Ab dem kommenden Jahr verschwinden die Bekanntmachungen von Eintragungen ins Handelsregister aus den Tageszeitungen. Hintergrund ist die Umstellung der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb, die bereits vor zwei Jahren realisiert wurde.
Seitdem werden Mitteilungen über Gründungen, Löschungen oder personelle Änderungen von bei Gesellschaften beim Amtsgericht fast ausschließlich elektronisch eingereicht. Für einen Übergangszeitraum mussten die Bekanntmachungen noch in einer Tageszeitung erfolgen. Ab Januar werden die Einträge nur noch online unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de öffentlich gemacht.
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