Kosten für Telefon und Internet sind Betriebsausgaben. Sie sind steuerlich absetzbar. Aber welchen Anteil darf man als geschäftlich veranlasst von der Steuer absetzen? Nicht einmal ein reiner Dienstanschluss erspart dem Selbstständigen diese Frage. Lassen sich Telefonkosten gerade noch über Einzelverbindungsnachweise ermitteln, muss man Internetkosten in jedem Fall schätzen. Ich habe für das Rechnungswesen-Portal zusammengetragen, wie Selbstständige und Freiberufler Telefonkosten von der Steuer absetzen können und den entsprechenden Ratgeber erweitert und aktualisiert.