Alle Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitgerichts (BAG) vom Herbst 2022. Bis der Gesetzgeber etwas anderes entscheidet, spricht nichts dagegen, dass die Mitarbeitenden die Aufzeichnung ihrer Arbeitszeiten selbst in Tabellen vornehmen. Bis der Gesetzgeber etwas anderes entscheidet, ist ein Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht nicht strafbar.
Was Arbeitgeber über die Arbeitszeitaufzeichnungspflicht wissen müssen, habe ich in einem Artikel für LOHN1x1.de beschrieben.
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