Das Europaparlament will Google regulieren. Aber mit der Resolution gegen den Internetkonzern leistet Europa einen Offenbarungseid für seine eigene Innovationskraft – und für sein Verständnis von wirtschaftlichen Abläufen im Digitalzeitalter.
Kategorie: Internet
Internet: Das World Wide Web und seine Verkehrsmittel
Neue URL bei Google+
google.com/+WolffvonRechenberg: Das ist meine neue nutzerdefinierte Adresse bei Google+. Da fühlt man sich doch gleich als +Premium-Nutzer. Ein Blick auf die Kriterien, nach denen Google die +URL mit dem +Eigennamen gewährt, ernüchtert: Nur drei Kriterien muss der Nutzer des Sozialen Netzwerks erfüllen:
- Mindestens 10 Follower
- Mindestens 30 Tage dabei
- Profil mit Bild
Google wirft die URLs den Nutzern von Google+ hinterher. Sei es drum: Ich habe meine Google+URL.
Das Contao-Projekt 1: CMS mit Installations-Check
Mit dem CMS (Content Management System) Contao habe ich im Dienst der Wochenzeitung „Die Kirche“ bereits gearbeitet. Die Website der Kirchenzeitung läuft mit Contao (www.die-kirche.de/).
Die Stärken des Sytems nach meinen Erfahrungen liegen in
- einer sehr gut steuerbaren Rechteverwaltung
- einem logisch aufgebauten Backend, das leicht erlernbare Arbeitsabläufe unterstützt.
Als Schwäche von Contao ist mir nur eines aufgefallen: Wenn es um Blogs geht, kann Contao WordPress nicht das Wasser reichen. Für diese Webseite kommt daher ein Wechsel auf Contao nicht in Frage. Contao bietet sich jedoch als Lösung für eine andere von mir technisch verwaltete Internetpräsenz an. In den kommenden Woche werde ich prüfen, ob sich Contao als Nachfolger für das Einfach-CMS Gpeasy , mit dem ich die Seite der Auferstehungskirchengemeinde zu Brandenburg an der Havel verwalte.  Weiterlesen
Neues Widerrufsrecht bei Downloads und Apps
Am 13. Juni 2014 tritt EU-weit ein neues Widerrufsrecht in Kraft. Vor allem Online-Händler, die Inhalte (Software, Apps, E-Books etc.) zum Download anbieten, sollten schnell handeln. Das Wichtigste in Kürze:
Rechtzeitig umstellen: Online-Shops müssen ab dem 13. Juni neue Widerrufsbelehrungen für Privatkunden online haben. Mustertexte gibt es bei den Industrie- und Handelskammern oder beim E-Commerce-Branchenverband BEVH. Abmahnsicher müssen die neuen Texte direkt ab 0 Uhr zu sehen sein. Aber auch keine Minute vor Mitternacht. Denn zu dann gilt ja noch das alte Recht. Tipp: Webshop vorübergehend vom Netz nehmen.
Widerrufsrecht erlöschen lassen: Das Widerrufsrecht bei Downloads kann erlöschen. Nämlich dann, wenn der Kunde vor dem Download darauf hingewiesen wird, dass mit dem Beginn des Downloads sein Widerrufsrecht erlischt. Diese Belehrung muss er bestätigen, dann beginnt der Download. Tipp: Händler, die ihren Shop auf der Webshop Plattform bei Strato hosten lassen, bekommen auf Anfrage eine leicht verständliche Anleitung, wie sich diese Abfrage integrieren lässt. Andere Anbieter sollten ähnlich vorgesorgt haben.
Achtung! Selbst, wenn das Widerrufsrecht bei praktisch allen Käufen erlischt, muss der Shop-Betreiber dennoch eine Widerrufsbelehrung veröffentlichen. Ausführlich habe ich das Thema für FindSoftware.de recherchiert: Tipps für Onlineshops: EU-Widerrufsrecht bei Downloads und Apps.
OKR – Googles Wunderwaffe für den Unternehmenserfolg » t3n
OKR (Objectives and Key Results): Dahinter verbirgt sich das Geheimnis für den Unternehmenserfolg von Google und anderen Internetunternehmen. Thomas Kemp erklärt für t3n die Prinzipien von OKR:
OKR – Googles Wunderwaffe für den Unternehmenserfolg oder: Raus aus der Komfortzone » t3n.
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