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Victor Klemperer 3: Bemtenrecht und Machtpolitik

Die Grundlage aller Rechtsprechung im Dritten Reich bildete das so genannte Ermächtigungsgesetz. Es ermächtigt die Reichsregierung, Gesetze ohne Zustimmung des Parlaments zu beschließen. Artikel 2 schützt zwar die Institutionen Reichstag und Reichsrat, beraubt sie aber de facto jeder Funktion. Die Rechte des Reichspräsidenten lässt der Artikel übrigens unangetastet. Nach Verabschiedung des Gesetzes brauchte Reichskanzler Adolf Hitler die Notverordnungen des greisen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg nicht mehr.

Eine zentrale Stützedes Rechtsstaates ist die Vorhersehbarkeit von Strafe. Jeder Mensch muss anhand geschriebener Gesetze zwischen Recht und Unrecht unterscheiden können. Er muss wissen, was ihn erwartet, wenn er das Recht bricht. An diese Wurzel des Rechts geht das „Gesetz über Verhängung und Vollzug der Toddesstrafe vom 29. März 1933“. Weiterlesen

Top Ten: 10 Dinge, die Manager dabei haben sollten

Heute weiß man als deutscher „Leistungsträger“ nicht, was einen nach Feierabend daheim erwartet: das Küchenpersonal mit gegrillten Wachtelzungen oder der Staatsanwalt mit Handschellen. Deshalb sollte neben dem Frühstücksbrot im echtledernen Aktenkoffer noch Platz für folgende Kleinigkeiten sein:

1. Der Blackberry aus Papier, den man schnell aufessen kann, wenn der Fahnder danach greift.

2. Schweizer Messer mit Feile und Eisensäge.

3. Financial Times Deutschland (1 Jahrgang sollte reichen, um die Zeit bis zur Kautionsstellung zu überbrücken).

4. Zahnbürste und Unterwäsche zum Wechseln.

5. Seife zum Umhängen, nach der man sich in der U-Haft nicht bücken muss.

6. Falsche Ausweispapiere (nicht die auf den Namen Erika Mustemann).

7. Visa-Karte („Die Freiheit nehm‘ ich mir“).

8. Verschieden Haarfarben, falsche Bärte und dicke Hornbrillen.

9. Fjodor M. Dostojewski: Schuld und Sühne.

10. Karte: Du kommst aus dem Gefängnis frei.

Manager im Fadenkreuz

Manager leben gefährlich in diesen Tagen. In Deutschland wollen die Staatsanwaltschaften „Dutzende von Leistungsträgern“ filzen. Einen Leistungsträger definiert Home42 als einen Menschen, der die Leistung anderer gebündelt nach Liechtenstein trägt. Wie das gehen soll, wo doch die Inenminister die Polizeikräfte so tapfer ausgedünnt haben…? Das wäre doch eine großartige Gelegenheit für Wolfgang Schäuble, wieder einmal den Einsatz der Bundeswehr im Inland zu fordern. Aber bei diesen Hausdurchsuchungen geht es schließlich nicht um militante Linke oder islamistische Terroristen, sondern um Freunde, denen man in den letzten Jahrzehnten bei Bundepressebällen gesoffen und denen man die Karriere zu verdanken hat. Dabei geht es unseren Eliten noch Gold: In Frankreich haben die Arbeiter eines Michelin-Werkes ihre Chefs für ein paar Tage eingebuchtet.

Victor Klemperer: 2. Gesetzgebung im Nazireich

„Eine Staatsordnung ist nur von Dauer, wenn sie die Rechtssehnsucht des Volkes befriedigt. Mit Brutalität, Willkür, Gewalt und Tyrannei wurden schon viele Staaten geschaffen; gehalten hat keiner.“ Hans Frank: Rede vor der internationalen Rechtskammer vom 5. April 1941.

Diesen Worten des nationalsozialistischen Juristen Hans Frank möchte man mit Blick auf das Ende des Dritten Reiches vorbehaltlos zustimmen. Natürlich hatte der Gefolgsmann Adolf Hitlers anderes im Sinn. Hans Frank weiter:

„Mit der bisherigen Methode, das Recht als Selbstzweck zu betrachten, muss radikal gebrochen werden. Im nationalsozialistischen Staat kann das Recht immer nur ein Mittel sein zur Erhaltung, Sicherstellung und Förderung der rassisch-völkischen Gemeinschaft. Die Einzelpersönlichkeit kann vom Recht nur noch unter dem Maß seines Wertes für die völkische Gemeinschaft gewertet werden.“

Mit diesen Worten stellt der Rechtsgelehrte im Juni 1941 unmissverständlich klar, wohin die Reise gehen soll. Das Recht spielt für die Nationalsozialisten durchaus eine Rolle. Aber eben nicht das bürgerlich aufgeklärte, sondern ein diffuses rassisch-völkisches, gestützt auf das gesunde Volksempfinden. So bilden die beiden Zitate keinen Widerspruch, sondern ziehen an einem Strang. Weiterlesen

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