Sie können die Aufregung gar nicht verstehen, oder? Schließlich wollen Sie doch nur das Beste für uns! Sie, ein Verfassungsfeind? Nie! Immerhin muss es ja erlaubt sein, einmal darüber nachzudenken, ob man dem Strafrecht nicht einen nebulösen Tatbestand der Verschwörung hinzufügt. Dann räume man den Sicherheitsbehörden noch das Recht ein, so genannte „Gefährder“ vorsorglich wegzusperren (auf Helgoland?) und im Ernstfall erst den Todesschuss zu vollziehen und dann Fragen zu stellen. Aber wer sich das Recht heraus nimmt, über solche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung nachzudenken, der wird ja „reflexartig“, wie Sie sagen, des Verfassungsbruchs geziehen. Wie schön wäre es gewesen, wenn wir 1933 schon so gute Reflexe gehabt hätten! Was wäre uns da alles erspart geblieben. Und die Polen müssten ihr Stimmengewicht in der EU jetzt nicht künstlich hoch rechnen.
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