Kategorie: Politik und Gesellschaft

75 Jahre Grundgesetz: Plädoyers für Updates und ein Upgrade

Unser Grundgesetz ist heute 75 Jahre alt geworden. Am 23. Mai 1949 verkündete der Parlamentarische Rat der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz, das tags darauf in Kraft trat. Schon der Name sollte andeuten, dass es sich beim Grundgesetz um ein Provisorium handeln sollte, das bei Wiederherstellung eines geeinten Deutschlands durch eine echte Verfassung ersetzt werden sollte. Als die Wiedervereinigung 1989/90 erfolgte, entschied man sich gegen einen solchen Schritt. Unter anderen Gregor Gysi (Linkspartei) hat dies immer wieder als historisches Versäumnis beklagt.

Grundgesetz: Upgrade zur Verfassung?

Dennoch betont der Linkspartei-Veteran in diesen Tagen die Stärken des Grundgesetzes. Ein Grund mehr, Artikel 146 GG zu streichen:

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Von Vier-Tage-Woche und Klimaklebern

Die Babyboommer und die Generation Z

Wir Alten haben geschuftet, damit es unseren Kindern besser geht. Wir finanzieren ihnen Führerscheine und Autos. Und was tun die undankbaren Bratzen? Kleben sich auf den Asphalt. Wir haben Ihnen Bildungsmöglichkeiten eröffnet, und jetzt kommen sie uns mit Klimastudien. Sie wechseln die Jobs schneller als die Zahnbürste und wollen wenn überhaupt nur noch vier Tage in der Woche arbeiten. Um es auf den Punkt zu bringen:

Die Schüler achten Lehrer und Erzieher gering. Überhaupt, die Jüngeren stellen sich den Älteren gleich und treten gegen sie auf, in Wort und Tat

Platon, 427-347 v. Chr.

Dass Pädagogen schon mehr als 2000 Jahre lang über ihre Schüler fluchen, mag überforderten Lehrkräften unserer Tage nur ein schwacher Trost sein. Als Generation sollten wir Babyboomer dennoch kurz innehalten und die Welt betrachten, die wir geschaffen haben:

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Arbeitszeiterfassung: 10 Lösungen im Vergleich

Unternehmen müssen für eine Aufzeichnung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden sorgen. Dabei kann eine geeignete Software helfen. Auf LOHN1x1.de habe ich 10 Software-Lösungen zur Arbeitszeiterfassung verglichen. In der Regel arbeiten die Programme in der Cloud, was die Anwendung über viele unterschiedliche Geräte ermöglicht.

LOHN1x1.de: 10 Software-Lösungen für Zeiterfassung im Vergleich

Aufzeichnungspflichten für Arbeitszeiten: Fragen und Antworten

Alle Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitgerichts (BAG) vom Herbst 2022. Bis der Gesetzgeber etwas anderes entscheidet, spricht nichts dagegen, dass die Mitarbeitenden die Aufzeichnung ihrer Arbeitszeiten selbst in Tabellen vornehmen. Bis der Gesetzgeber etwas anderes entscheidet, ist ein Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht nicht strafbar.

Was Arbeitgeber über die Arbeitszeitaufzeichnungspflicht wissen müssen, habe ich in einem Artikel für LOHN1x1.de beschrieben.

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